1. Vorwort

Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben und -arbeiten an unserer Schule. Die Freiheit Einzelner findet dort ihre Grenzen, wo sie die Freiheit anderer einschränkt. Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

  • respektieren einander
  • pflegen einen freundlichen Umgang miteinander
  • übernehmen gemeinsam Verantwortung
  • fühlen sich zuständig für die Belange unserer Schule

2. Organisatorisches

Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:

8:00-9:30Unterricht
9:30-9:45Hofpause
9:45-11:15Unterricht
11:15-11:30Hofpause
11:30-13:00Unterricht
13:00-13:30Hofpause
13:30-15:00Unterricht

Morgens dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude ab 7:40 Uhr betreten. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt ein Vertreter der Schule die Aufsicht.

Nach Unterrichtsende besteht eine 30-minütige Aufsicht an der Bushaltestelle „Am Birkengrund“ unmittelbar vor dem Schulgelände.

3. Pflichten

Die Aufgaben und Pflichten der Lehrkräfte unserer Schule ergeben sich aus ihren erzieherischen, unterrichtlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben. Die Lehrkräfte sind, wie alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft, an Gremienbeschlüsse gebunden.

Die Aufgaben und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind im Brandenburgischen Schulgesetz u. a. wie folgt beschrieben: „Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere
verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen sowie die für verbindlich erklärten Arbeiten und Hausaufgaben anzufertigen. […] Sie müssen Vorgaben, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule zu gewährleisten, einhalten“ (§ 44 Abs. 3 BbgSchulG).

4. Allgemeine Verhaltensregeln

Alle Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler übernehmen gemeinsam Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Wir gehen mit dem Inventar der Schule pfleglich um, u. a. indem wir unsere Schuhe nicht auf Stühle und Tische stellen oder legen. Außerdem achten wir auf Hygiene im Umgang mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien (z. B. Hände waschen in den Pausen).

Wir sprechen höflich und freundlich miteinander. Wir beleidigen uns nicht und nutzen keine Schimpfwörter.

Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung werden nicht toleriert. Bei Verdacht auf eine Straftat wird diese zur Anzeige gebracht. Untersagt ist:

  1. das Verwenden aller politischen und pseudoreligiösen Darstellungen, Symbole, Kennzeichen, Parolen und Zahlencodes, die nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche oder militaristische Inhalte und Gewaltbereitschaft verdeckt oder offen illustrieren, propagieren oder demonstrieren. Zu den Erscheinungsformen zählen beispielsweise Aufnäher, Aufkleber, Flugblätter und andere Publikationen, Buttons, Pins, Basecaps, Jacken, Shirts und sonstige Oberbekleidung, Schals, Gürtel, Hosenträger, Anhänger, Zeichnungen. Hierzu gehören weiterhin handschriftliche Verwendungen, Handyklingeltöne und Logos, Ton- und Bildträger, sowie Internetseiten.
  2. das Tragen von Springerstiefeln und Bekleidungsmarken, die in der extremistischen (Jugend-) Szene einen symbol- oder bekenntnishaften Charakter haben oder sogar verboten sind.

Das Mitbringen von Waffen, Messern, waffenähnlichen Gegenständen und Anscheinswaffen sowie das Anwenden von physischer und psychischer Gewalt jeglicher Art sind verboten. Bei Verdacht auf eine Straftat wird diese zur Anzeige gebracht.

Schülerinnen und Schüler dürfen Handys und Smartwatches in der Regel im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzen. Vor dem regulären Schulbetrieb ist die Nutzung auf dem Schulgelände erlaubt, jedoch nicht im Schulgebäude. Beim ersten Verstoß innerhalb eines Ferien-Ferien-Zeitraums wird das Gerät eingezogen, in einem Umschlag verpackt und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat aufbewahrt. Beim zweiten Verstoß wird das Gerät bei der Schulleitung hinterlegt, welche die Eltern informiert und das Gerät ebenfalls bis zum Ende des Schultages verwahrt. Beim dritten Verstoß im gleichen Zeitraum wird wie beim zweiten Verstoß verfahren; zusätzlich erfolgt ein Gespräch zwischen Schulleitung, Eltern und dem Schüler oder der Schülerin. Als Ausnahme von dieser Regelung gilt der sog. Medientag, an dem die o. g. Geräte in den Pausen verwendet werden dürfen. Bis auf Weiteres findet dieser freitags
statt. Des Weiteren dürfen Lehrkräfte die Benutzung von Handys erlauben, wenn diese während einer Unterrichtsphase als Unterrichtsmedien benutzt werden sollen.

Das Filmen und Fotografieren auf dem Schulgelände sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung erlaubt. Dies gilt ebenfalls für die Bushaltestelle „Am Birkengrund“ während der Aufsichtszeit der Schule. Auch nach Erlaubnis durch die Schulleitung fertigen wir generell nur dann Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von anderen Personen an, wenn diese zugestimmt haben.

Während des Unterrichts und bei schulischen Veranstaltungen sind das Filmen und Fotografieren erlaubt, wenn diese einen pädagogischen Zweck erfüllen und durch die Lehrkraft entweder selbst durchgeführt oder von ihr erlaubt werden. Voraussetzung für das Filmen und Fotografieren von Schülerinnen und Schülern ist das Vorliegen einer entsprechenden elterlichen Erlaubnis. Die Aufnahmen sind gemäß der DSGVO zu verarbeiten.

Das Mitbringen von Wertgegenständen, insbesondere von Handys und Smartwatches, erfolgt auf eigenes Risiko. Durch die Inverwahrungnahme von Wertgegenständen durch Lehrkräfte, z. B. während des Sportunterrichts, während Prüfungen oder bei Einzug des Handys, übernimmt die Lehrkraft keine Verantwortung für Beschädigungen oder Verlust der abgegebenen Wertsachen.

Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft sind verpflichtet, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten. Dies gilt insbesondere für den Konsum von Zigaretten und anderen Drogen. Das Rauchen ist den Schülerinnen und Schülern im Aufsichtsbereich der Schule grundsätzlich nicht gestattet.

Das Mitführen und der Konsum von koffeinhalten Getränken (z. B. Cola, Energydrinks) sind auf dem gesamten Schulgelände und während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen untersagt. Das Mitführen von Glasbehältern ist untersagt.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

Besucherinnen und Besucher unserer Schule melden sich im Sekretariat an.

5. Verhalten im Unterricht

Vor Beginn der Stunde packen wir die nötigen Unterrichtsmaterialien vollständig aus.

Wir räumen Speisen und Getränke vom Tisch. Im Unterricht essen wir nicht, kauen keine Kaugummis und lutschen keine Bonbons, da dies respektlos ist und die Gefahr des Verschluckens besteht. Ausnahmen können durch die Lehrkraft gewehrt werden (z. B. bei einer Erkältung). Das Trinken ist erlaubt; die Flasche wird danach wieder vom Tisch geräumt.

Kopfbedeckungen sind in Unterrichtsräumen abzunehmen. Eine Ausnahme stellt das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen dar.

Die Unterrichtsstunde wird durch die Lehrkraft eröffnet und beendet.

Toilettengänge finden in der Regel nicht während des Unterrichts statt.

6. Verhalten in den Pausen

In den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler umgehend das Schulgebäude und halten sich bis zum Pausenende auf dem für sie vorgesehenen Pausenhof auf. Am Pausenende gehen alle Schülerinnen und Schüler sofort in ihre Unterrichtsräume. Toilettengänge sind während der gesamten Pause erlaubt.

Bei Regen und/oder Gewitter kann eine sog. Regenpause in den Unterrichtsräumen stattfinden. Die Aufsicht erfolgt durch eine Lehrkraft.

7. Verhalten nach Unterrichtsende

Nach unserer letzten Unterrichtsstunde stellen wir die Stühle auf die Tische, schließen die Fenster, öffnen die Sonnenjalousien und verlassen den Raum ordentlich. Eine Lehrkraft verschließt den Raum.
Die Schülerinnen und Schüler verlassen nach Unterrichtsende unverzüglich das Schulgelände. An der Bushaltestelle verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler diszipliniert und so, dass niemand gefährdet wird.

8. Verstöße

Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Verhaltensregeln Verstoß innerhalb eines Ferien-Ferien-Zeitraums zieht schulinterne Erziehungsmaßnahmen nach sich. Bei besonders schweren Verstößen oder im Wiederholungsfall folgen die in § 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) und in § 3 der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen-Verordnung (EOMV) festgelegten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (siehe Anhang).

Stufe Verhalten Konsequenz
grün Einhaltung der Hausordnung während des Unterrichts:
  • Trinken erlaubt
  • kleine Pausen finden statt
  • Murmeln ins Belohnungsglas
Gelbe Karte leichte Verstöße gegen die Hausordnung Gespräche
  • 1. Mal: Information an die Eltern
  • 2. Mal: Information an die Eltern zzgl. Androhung Tadelgespräch beim weiteren Verstoß
  • 3. Mal: Erziehungsmaßnahme(n) nach § 3 EOMV → Tadelgespräch mit SL / Schüler(in) / Eltern und Verlängerung des Bewährungszeitraumes von Ferien-Ferien auf 3 Monate
  • 4. Mal: Information an die Eltern
  • 5. Mal: Information an die Eltern zzgl. Androhung Ordnungsmaßnahme beim weiteren Verstoß
  • 6. Mal: Ordnungsmaßnahme gemäß § 64 und § 64a BbgSchulG und Verlängerung des Bewährungszeitraumes von 3 auf 6 Monate
  • 7. Mal: Information an die Eltern
  • 8. Mal: Information an die Eltern zzgl. Androhung Ordnungsmaßnahme beim weiteren Verstoß
  • 9. Mal: Ordnungsmaßnahme und Aktualisierung des Bewährungszeitraumes auf 6 Monate
  • bei weiteren Verstößen erfolgen weitere Ordnungsmaßnahmen sowie Aktualisierungen der Bewährungszeiten
rot schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung, u. a.
  • Androhung oder Ausübung von Gewalt jeder Art
  • Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole oder Gesten
  • bewusste Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Erziehungsmaßnahme(n) nach § 3 EOMV oder Ordnungsmaßnahme gemäß § 64 und § 64a BbgSchulG

ggf. Hinzuziehen von Schulaufsicht und Polizei